Ab welchen Alter darf man mit einen Zwangsmischer bedienen?
Zwangsmischer sind ein wichtiges Werkzeug im Bau. Sowohl Privatnutzer erfreuen sich an dessen einfacher Funktionsweise, also auch gewerbliche Unternehmen. Für Privatanwender kann es meistens ein Erlebnis für die ganze Familie sein, solch ein Gerät zu nutzen. Das eigene Familienprojekt abseits von teuren Unternehmen und manchmal auch unzuverlässigen Bauarbeitern. Allerdings ist Arbeitsteilung essentiell im Bauprozess und wenn die ganze Familie beim Projekt mithelfen soll, so ist es nicht unüblich wenn auch Verwandte, die Frau oder die Kinder mitarbeiten. Umso interessanter ist dann die Frage, welche Geräte Kinder bedienen dürfen und welche nicht, beziehungsweise wie es genau mit Zwangsmischern aussieht.
Gute Einweisung notwendig
Vorab sei gesagt, dass es kein formales, beziehungsweise juristisches Alter gibt, ab dem Kinder Baugeräte und Zwangsmischer im Einzelnen bedienen dürfen. Juristisch gesehen muss sich der Bauherr oder die Baudame lediglich an die elterliche Sorgfaltspflicht halten und bei seinem/ihren Bauvorhaben die Kinder nicht überbeanspruchen oder sogar dazu zwingen Arbeit zu verrichten.
Sollte sich das Kind aber freuen, an diesem Projekt teilnehmen zu dürfen und diverse Maschinen zu bedienen, so ist das völlig in Ordnung. Allerdings ist es selbstverständlich ratsam, das Kind nicht einfach mit dem Gerät dastehen zu lassen. Die Verletzungsgefahr ist recht hoch, wenn man nicht genau weiß, wie man eine solche Maschine bedient. Deshalb ist es sehr wichtig, dass man dem Kind genau zeigt wie man das Gerät einschaltet, ausschaltet, bei Geräten mit Drehregulierung, wie man diese benutzt und ganz wichtig: nicht überbeansprucht. Häufig wird nämlich unterschätzt, wie anstrengend das Mischen an sich ist.
Wie gesagt, ein formales Alter ist nicht vorgeschrieben und man kann vermutlich auch nicht jedes Kind über einen Kamm scheren. Allerdings könnte ein Richtwert zum Bedienen eines Zwangsmischers, nach fachgerechter Einweisung, das Alter um die Pubertät herum sein, sprich 12 bis 16 Jahre, abhängig von Statur und Leistungsfähigkeit des Kindes.