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Benötigt man Schutzkleidung für das Bedienen eines Zwangsmischers?

Welche Schutzkleidung ist für die Bedienung eines Zwangsmischers erforderlich?
Grundvoraussetzung für den sicherheitsgemäßen Umgang und einen störungsfreien Ablauf des Zwangsmischers ist die Kenntnis der bestehenden Hinweise und Vorschriften gemäß der Sicherheit. Sie müssen von allen Personen, die mit dem Mischer arbeiten, beachtet werden. Additional sind die für den Einsatzort geltenden Bestimmungen und Vorschriften zur Unfallverhütung einzuhalten. Darüber hinaus sind auch örtliche Sicherheitsbestimmungen, die rein länderspezifisch vorkommen, zu beachten. Der Zwangsmischer darf nur betätigt werden, wenn folgende Schutzausrüstung getragen wird:
• Schutzbrille
• Sicherheitsschuhe
• Gehörschutz
• Haarnetz, bzw. Kopfbedeckung, um das Einziehen von Haaren auszuschließen
• Atemschutz (bei starker Staubentwicklung während des Mischvorgangs)

Arbeiten beim Mischen von Chemikalien
Vor dem Mischen von Chemikalien sind die Informationen über die notwendigen
Sicherheitsvorkehrungen beim Produzenten des Mischguts einzuholen. Dabei müssen auch die länderspezifischen Vorschriften beachtet werden. Insbesondere sind auch beim Hersteller des zu mischenden Gutes die notwendigen Auskünfte zu erfragen, welche notwendige Schutzausrüstung für das Mischen von Chemikalien benutzt werden muss. Auch hierbei sind die Vorschriften der einzelnen Länder zu beachten. Im Rahmen der Sicherheitsaspekte darf der Mischer nur für Fertigmischgut (Beton, Mörtel und einer maximalen Körnung gemäß Bedienungsanleitung) verwendet werden. Chemikalien dürfen dem Zwangsmischer nur pulver- oder granulatförmige Chemikalien sowie Ölschlämme zugeführt werden. Der Zwangsmischer darf niemals zum Mischen von explosionsgefährlichen oder metallurgisch aggressiven Mischgütern zum Einsatz kommen.